Der Prozentsatz des Spendenanteils wurde vom Verein der Förderer der Osterfestspiele in Salzburg festgelegt.
- Sie erhalten ein Informationsschreiben zur Zahlung über den gesamten Beitrag.
- Zahlungen, die bis Jahresende (bzw. bis 3. Jänner des Folgejahres) eintreffen, werden als Spende für das jeweilige Jahr registriert.
- Der Spendenanteil für Privatpersonen gemeldet in Österreich wird durch den Verein der Förderer der Osterfestspiele in Salzburg bis Ende Februar des Folgejahres dem österreichischen Finanzamt bekanntgegeben. Hier herrscht kein weiterer Handlungsbedarf Ihrerseits.
- Voraussetzung für die ordnungsgemäße Meldung für Privatpersonen an das österreichische Finanzamt ist, dass uns Ihre persönlichen Daten (Name und Geburtsdatum) vollständig vorliegen und diese mit dem Eintrag im Zentralen Melderegister übereinstimmen.
- Wir freuen uns über zusätzliche Spenden, die wir selbstverständlich in voller Höhe in die Meldung an das Finanzamt mit aufnehmen.